Informationen zur Bannerwerbung auf www.schlagzeilen.com
In bestimmten Rubriken der I>Schlagzeilen-Internetpräsenz können kostenpflichtig Links mit Bild (Banner) geschaltet werden.Preis und Laufzeit
Der monatliche Preis für eine Banner-Werbung beträgt € 25,– für Standard-Banner und € 50,– für Skyscraper (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Rabatte werden abhängig von der gewählten Laufzeit gewährt:Standard-Banner
3 Monate: € 75,– (minimale Laufzeit)
6 Monate: € 135,– (10% Rabatt)
12 Monate: € 225,– (25% Rabatt)
Skyscraper
3 Monate: € 150,– (minimale Laufzeit)
6 Monate: € 270,– (10% Rabatt)
12 Monate: € 450,– (25% Rabatt)
Jeweils einmalige Abrechnung nur gegen Vorkasse durch Überweisung des Gesamtbetrages oder Einzugsermächtigung.
Bei vom Kunden gewünschter Löschung des Banners vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erfolgt keine Gutschrift.
Für einen Bannerwechsel innerhalb der Laufzeit berechnen wir € 10,– zzgl. Mehrwertsteuer.
Voraussetzungen, Inhalt, Laufzeit, Plazierung, Verfügbarkeit
Der durch den Banner dargestellte Inhalt darf nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen und muß den juristischen und jugendschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der CHARON Verlag behält sich vor, Banner aus inhaltlichen Gründen nicht zu veröffentlichen.Ein Recht auf Exklusivität eines Banners auf einer Seite (nur ein Banner auf einer Seite) besteht grundsätzlich nicht. Der CHARON-Verlag behält sich zudem vor, das Layout einer Seite selbst zu bestimmen, konkret besteht also kein Recht auf einer Vorgabe für die Plazierung des Banners auf der gewünschten Seite. Der CHARON-Verlag übernimmt weder eine Gewähr über die Verfügbarkeit / Sichtbarkeit des Banners noch über die Anzahl der Aufrufe der Rubriken/Seiten, in denen Banner geschaltet sind.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Dateiformate und technische Voraussetzungen
Banner werden als .JPG, .GIF oder .PNG verwendet.Banner werden nur mit einer URL verlinkt und nicht als Textlink eingebunden.
Im Dateinamen darf das Wort "Banner" nicht vorkommen! Also bitte die Banner-Datei anders benennen.
Bannergrößen
Skyscraper – Hochkantbanner
Banner werden immer als Grafik eingebunden, da ein Text-Banner dazu führen würde, das der Text des Banners auch von Suchmaschienen gefunden wird.
» Schrift kann entweder senkrecht stehend (dunkelgrauer Balken in der Grafik 2) bis maximal Bannermitte
» oder am unteren Bannerrand über die gesamte Breite laufend (hellgrauer Balken)
» Im Fond darf nur ein Bild liegen
– ist das Bild vollfarbig, ist nur das oben angegebene Textfeld erlaubt
– hat das Bild maximal 25% Deckung, kann der restliche Bereich auch für Text genutzt werden
» mehrere Thumbnails gestückelt sind nicht erlaubt
» Text-Effekte wie Schlagschatten, Leuchten, Blinken oder ähnliches sollten nur im „Notfall“ eingesetzt werden
» Skyscraper werden im rechten Meta-Menü unter dem Suchen-Feld plaziert.
Standard-Banner – Querkantbanner
» „Querkantbanner“ sind 390 Pixel breit
» und entweder 60 oder 120 Pixel hoch
» es sind .jpg, .gif und .png als Dateityp erlaubt.
» Sie dürfen maximal 30 Kilobytes Größe erreichen
» Die Banner dürfen GIF-Animation für Überblendungen enthalten
» permanentes Blinken oder ähnlich störende Effekte dürfen nicht verwendet werden
» Standard-Banner werden auf ausgewählten Inhaltsseiten angeboten und stehen zwischen dem einleitendem Text und dem eigentlichen Angebot.
Voraussetzungen, Inhalt
Der durch das Banner dargestellte Inhalt darf nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen und muss den juristischen und jugendschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der CHARON-Verlag behält sich vor, Banner aus inhaltlichen Gründen nicht zu veröffentlichen.Der Kunde kann das Banner seiner CI (Corporate Identity – Firmen-Stil) entsprechend gestalten. Der CHARON-Verlag behält sich vor, ein Banner abzulehnen, das nicht der CI seiner Web-Seite entspricht und ein anders gestaltetes Banner anfordern.
Kenntlichmachung
Die Banner müssen gekennzeichnet werden. Derzeit juristisch zugelassen sind die Auszeichnungen „Werbung“, „sponsored by“, „Anzeige“ – die Rechtslage ist ähnlich wie im Print-Bereich, wo Werbung sich deutlich von redaktionellem Inhalt abheben muss.Kontakt
Bei Interesse für eine Banner-Werbung nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Matthias T. J. Grimme Mail an Redaktion. Auch telefonisch geben wir gerne Auskünfte:040 31 32 90
Hamburg, April 2013 – Änderungen und Irrtümer vorbehalten.