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2007-12-13

Hamburg: SM auf St. Pauli noch spannender

Es wird noch spannender für SM-Leute auf St. Pauli.
Ab dem 11. Dezember 2007 führt Hamburg als erstes deutsches Bundesland sogenannte Waffenverbotsgebiete ein, in denen nicht mehr erlaubt ist, unter anderem Messer und ähnliche gefährliche Gegenstände mit sich zu führen. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.

Diese Verordnung kann sich wohl leider auch auf den Umgang mit unseren "Spielgeräten" auswirken:

Die "Verbotszonen" sind mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet.
Zu den verbotenen "Waffen" zählen auch folgende Gegenstände:
* Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
* Messer aller Art, auch Taschenmesser, Werkzeugmesser, wie etwa Leatherman oder Victorinox
* Knüppel aller Art (Baseballschläger, u.ä.)

Eine schriftliche Rückfrage bei der Polizei Hamburg und mehrere Telefonate mit der zuständigen Abteilung betreffend dem Handling bei SM-Veranstaltungen ergab:
Besucher der Gebiete dürfen grundsätzlich keine von den in der Verordnung genannten Gegenstände mitbringen. Ausnahmen für SM-Veranstaltungen sind nicht
vorgesehen.

Einen Flyer zu der Verordnung kann man hier herunterladen.
------------------
Den Besuchern von SM-Veranstaltungen in diesen Gebieten bzw. Leuten, die durch diese Gebiete gehen, empfehlen wir, ihre "Spielgeräte" nicht mehr offensichtlich sichtbar zu einer SM-Party mitzunehmen (das gilt auch für Rohrstöcke, Peitschen und Gerten).

Eine nicht ganz legale, aber zumindest guten Willen zeigende Möglichkeit die Sachen zu transportieren, wäre in einem "abgeschlossenen Behältnis", also auch einem abgeschlossenen Alukoffer, wie ihn wir SM-Leute so gerne mit uns schleppen. Dies ist aber nur erlaubt, wenn man auf dem Weg zur "Arbeit" ist - in diesem Falle raten wir den betroffenen Partybesuchern, dass sie angeben, eine Performance zu machen, bei der sie die inkriminierten Utensilien brauchen. Ob das funktioniert, ist leider nicht sicher.

Es wird wohl nicht nur dann, wenn etwas vorfällt nach Messern und anderen gefährlichen Gegenständen gesucht, sondern auch stichprobenartig direkt auf der Straße.

Handfesseln, Handschellen und sonstiges Equipment fällt nicht unter diese Verordnung.

Die Schlagzeilen Redaktion hofft, dass die zuständigen Behörden bei der Umsetzung dieser Verordnung das entsprechende "Augenmaß" besitzen und weist darauf hin, dass für die obigen Hinweise keine Haftung übernommen wird bzw. jeder eigenverantwortlich handelt. Die nächsten Wochen werden jedenfalls zeigen, wie es die Polizei-Kollegen vor Ort handhaben werden. Unsere Einschätzung bisher: Cool bleiben, abwarten und Spaß haben.

Wir lassen uns unsere Partys nicht kaputt machen. Daher wünschen wir euch und uns weiterhin lustvolle SM-Inszenierungen und schöne SM-Sessions auch und gerade in St. Paulis Partylocations.
Aktualisert am 13.12.07

2007-12-13
Kommentare Lesen
Mela
Die Mehrzahl von Armbrust sind Armbruste, keine Brüste ;-)

(P.S: Ich sehe nur die ersten drei Stellen des Captchas, was den Eintrag etwas problematisch werden lässt :-) )

tha-frog@gmx.net
Oh Oh wir wollten doch Weihnachten nach Hamburg fahren.
Kann mir vorher jemand sagen, wie sich das mit Gerten, Peitschen und banalen Dingen wie Handschellen verhält? Sind das auch Waffen?
Ich habe da mal im WaffG geschaut: § 1 Absatz (2)Zitat: "Waffen sind...tragbare Gegenstände, a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,... b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,..."
Also wenn ich mein subbie mit Handschellen gefesselt an der Leine führe, habe ich dann doch auch ihre "Abwehrfähigkeit" stark heruntergesetzt. Womöglich noch geknebelt. Und nicht nur die Anwendung auch das Mitführen dieser Gegenstände ist verboten. Eine Einschätzung von jemandem der sich mit sowas auskennt wäre daher sehr gut. Geht es (was uns angeht) nur um Messer? Oder mssen auch die Ledermanchetten zu Hause bleiben?

MfG
M&m

Matthias
Leider gibt es nach Auskunft der zuständigen Behörde noch keine genauen Ausführungsbestimmungen und auch noch keine Definitionen, was mit Hiebwaffen und so weiter gemeint ist.
Sobald wir da was Neues wissen, sagen wir Bescheid!

Matthias
Die aktualisierte Meldung gibt den aktuellen Stand vom 12.12.07 wieder.
Wir hoffen, dass das alles nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird.

typSonne
Das doofe WaffG ist superunglücklich formuliert. Daher würde ich mich nicht damit abquälen, sondern mir die "Gebietsbeschreibung des Waffenverbotsgebiets Reeperbahn" der neuen Landesverordnung anschauen. Wer mit dem Auto kommt und Schlagwerk dabei hat, sollte einfach die Reeperbahn meiden und lieber Simon-von-Utrecht, Holstenstrasse oder Königstrasse nehmen. Die UnSchlagbar befindet sich ausserhalb der Waffenverbotszone. Geht man im Bereich der Reeperbahn spazieren, lässt man das Zeug im ausserhalb der Zone geparkten Auto. Viel Spaß in Hamburg!

Matthias
Ja, für die USB ist es problemlos. Aber für die Leute, die auf die Respekt oder andere Partys um die Reeperbahn wollen, eben nicht.

Andreas
Hab mich als Zonie mal schlau gemacht.
Der Transport in geschlossenen Behältern und PKW ist wohl erlaubt, allerdings sollte man vielleicht die Gerte, obwohl immer noch Sportgerät und nicht Knüppel, drinnen lassen wenn man vor die Prinzenbar oder das Touch tritt um mal eine zu rauchen.

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/aktuelles/recht/waffenverbotsgebiet/verordnung-waffenverbotsgebiet-pdf,property=source.pdf

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