Abmahnungen gegen Online-Antiquariate
[SWL] Wie Heise in einer Meldung vom 16.12.2007 18:04 berichtet, stehen mehrere Antiquariate in Deutschland einer Abmahnwelle gegenüber.
Betroffen, so Heise, seien Geschäfte, die ihre Bücher über die Webseite Booklooker.de anbieten würden. Eine Bonner Fachbuchhandlung würde ihnen einen wettbewerbsrechtlichen Verstoss vorwerfen. Es würden Titel zum Verkauf angeboten, die angeblich auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ständen.
Auf den Seiten desBörsenvereins des Deutschen Buchhandels den Angaben auf Heise zur folge, werde auch über Abmahnungen an Booklooker - Privatanbieter berichtet. Booklooker.de veröffentlichte
auf seinen Webseiten eine erste rechtliche Einschätzung für Privatpersonen und für gewerbliche Händler.
Laut Heise, sollen auch solche Händer betroffen sein, die ihre Bücher über das Zentrale Verzeichnis antiquarischer Bücher (ZVAB) anbieten. Von dem sich gerade gründenden Unternehmensverbands Antiquarischer Buchhandel Online e. V. sei ein "Solidarfonds zur Abwendung von unberechtigten Abmahnungen im Antiquariatswesen" eingerichtet worden.
Ein Problem, nach Aussage eines Betroffenen sei es, dass es keine Referenz gebe, welche Titel indiziert sind.
Den Volltext der Heise-Meldung findet man hier.
Kommentar:
Gemäß § 15 Abs. 4 JuSchG,: "Ebenso darf die Liste der
jugendgefährdenden Medien nicht zum Zweck der geschäftlichen Werbung abgedruckt oder veröffentlicht werden." steht die Liste nicht online, frei Abrufbar zur Verfügung. Siehe hiezu auch hier.
Die Liste selbst wird vierteljährlich "BPjM-Aktuel veröffentlicht. Die BPJM-Website enthält ein Forum zum Informationsaustausch über Indizierungen. Teilnahme nur nach Altersnachweis.
Auf der Webseite der BPjM findet sich folgender Hinweis:
"Wenn Sie - beispielsweise zur Vorbereitung eines Antrages/einer Anregung - überprüfen möchten, ob ein bestimmtes Träger- oder Telemedium (Online-Angebot) bereits indiziert ist und in die öffentliche/nichtöffentliche Liste aufgenommen wurde, können Sie dies per EMail abfragen."
Dies bietet sich ob der oben geschilderten Vorgänge beim Verkauf der alten Schätze, wohl an. Dabei ist zu berücksichtigen, das es durchaus auch heute frei und nicht indizierte Buchversionen mit neuerem Erscheindungsdatum gibt, deren Vorgänger, obwohl weitgehend Inhaltsgleich, noch auf dem Index stehen.




