- Startseite
- Schlagzeilen.com Katalog
- Warenkorb › Keine Artikel
- SM-Kontaktanzeigen
- Redaktionelles
- Wir über uns & Matthias′ Kolumne
- Newsletter
- SM-Nachrichten
- Allgemeine Infos zu SM und Beratungstelefon
- SM-Gruppen & Stammtische
- Termine
- BDSM Links
- Hamburg-SM-Infos für Gäste
- Suche
- Bondage Project - Workshops und Web
- Kontakt
- Impressum, Versand & Zahlung, Datenschutzerklärung
- AGB und Widerrufsbelehrung
- Konditionen (Mediadaten, Verlagsbedingungen etc.)
- Verlinkung mit uns
« Schlagzeilen 89 finden Sie auf der vorhergehenden Seite.
Auf der nächsten Seite finden Sie: Schlagzeilen 87 »
Sie betrachten in der aktuellen Artikelgruppe die Seite 126/221 Schlagzeilen 88

Lieferzeit 2 - 3 Tage.
Lager Artikel - sofort Lieferbar
Produkt-Details zu: Schlagzeilen 88Schwerpunktthema: "Das erste Mal - Wie Frauen die erste Session erleben", Workshop: "Foto-Sadismus a la Heinz Teil 4", Forum: "Wahre Begebenheit", Mit spitzer Feder: "Einfach geil", Nachrichten: "Letter vom London", "BDSM und Fetischradio", "O Paris", etc., September 2006

Blick zurück ... ohne Zorn
Neulich sah ich an der Elbe einen ehemaligen Freund von mir wieder, aber ich hatte keine Lust, ihn anzusprechen. Er sah verhärmt und unglücklich aus. Kurz nach meinem Coming-Out war ich mit ihm und zwei anderen Männern auf Kanu-Tour in Norwegen gewesen. Und natürlich drehten sich unsere Gespräche auch um das, worüber Männer so gerne reden: Sex. Auf dem Höhepunkt meiner SM-Coming-Out-Seligkeit (seit sechs Wochen sah ich mich als Sadomasochist) merkte ich nicht, wie ich meine Begleiter mehr und mehr verschreckte.
Kurz nachdem ich aus dem Urlaub zurück war, erhielt ich von eben jenem Freund einen Brief, in dem er mir die Freundschaft kündigte und sich jeden weiteren Kontaktversuch meinerseits zu ihm verbat. Damals auch eine Art erster Erfahrung, die so gar nichts mit der schönen neuen schwar-zen Welt des Sadomasochismus zu tun zu haben schien.
Wenn wir im Zusammenhang mit SM an unsere ersten Erfahrungen denken, sitzen wir gerne mal dem Fehler auf, alles nur im Hinblick auf Neuentdeckungen innerhalb unserer Sexualität wahrzunehmen. Dass es auch die andere Seite gab und gibt, die Seite, wo wir auf unverständige Freunde, Eltern, die nicht mit uns reden wollen, Partner, die über uns erschrecken und uns plötzlich in bedrohlichem Licht sehen, blenden wir aus, so als wäre das eine nicht die Ursache des anderen.
Natürlich machen wir Zeit unseres Lebens neue Erfahrungen, erleben zum ersten Mal die Zärtlichkeit der Eltern, die Notenvergabe in der Schule, den allerersten zaghaften Kuss. Und natürlich sind all diese Erfahrungen, diese Premieren immer von zwei Seiten zu betrachten, denn die Entscheidung, den einen Weg zu gehen, bedeutet nur zu oft, die alternativen Möglichkeiten des Weges abzulehnen oder gar nicht mehr sehen zu wollen. Und das geht so lange gut, bis wir plötzlich an einem Punkt sind, wo wir uns doch noch mal zurücksehnen nach der Wahlmöglichkeit und uns vielleicht gerne neu entscheiden würden.
Als ich damals nach langen Jahren heimlicher Sehnsüchte und Phantasien das erste Mal von meinen Wünschen berichtete, tat ich es versehentlich und erzählte es gleich einer gewissen Quasi-Öffentlichkeit: In einem Buch über Erfahrungen mit Pornografie, welches ich in den 80er Jahren herausgab, schilderte ich eine biographische Episode, in der ich heimlich nach Dänemark fuhr, um mir eines der in Deutschland noch verbotenen SM-Heftchen zu kaufen.
Fast zehn Jahre später hatte ich mein eigentliches Coming-Out, als mir gleichzeitig drei Dinge über den Weg liefen: eine Veranstaltung zum Thema SM des Forums »Gewalt und Herrschaft«, die ersten sechs Ausgaben der Schlagzeilen (warum ich diese in all den Monaten, in denen ich regelmäßig in meinem Lieblings-Buchladen stöberte, nicht entdeckt hatte, wird mir ewig schleierhaft bleiben) und eine Kontaktanzeige in einem Hamburger Monatsmagazin, in der eine Frau jemanden suchte, mit dem zusammen sie ihre Grenzen kennen lernen wollte.
Warum ich mich so lange gescheut hatte, erste Erfahrungen auf dem Gebiet meiner sexuellen Sehnsüchte zu machen? Genau weiß ich es immer noch nicht. Zwar hatte ich immer mal wieder die Möglichkeit, Frauen beim Sex zu fesseln, und selbstverständlich wusste ich, dass genau das mich wirklich heiß machte, doch den Schritt zu wagen, sich mit den billigen Heftchen aus Dänemark zu »identifizieren«, schien mir undenkbar.
Aber vielleicht waren es gerade diese Heftchen, die mich hinderten, denn das, was die Menschen auf den Bildern da miteinander trieben, regte zwar meine Lust an und brachte mein Kopfkino in Schwung, doch etwas Entscheidendes fehlte ihnen: die menschliche Wärme. Denn all das, was ich so gerne ausprobiert hätte, konnte nur dann funktionieren, wenn ich es mit einer Person zu tun hatte, die ich zumindest sehr mögen musste, wenn nicht gar lieben.
Schon bei meinen ersten Schritten innerhalb der jungen Hamburger SM-Szene merkte ich, dass ich auf gegenseitige Zuneigung, Verliebtheit, Vertrauen und Achtung angewiesen war, damit es bei mir klappte. Einfach nur so einen One-Night-SM-Stand durchzuziehen brachte meist auf beiden Seiten nur das schale Gefühl einer verunglückten Nacht mit sich. Erste Erfahrungen sind eben nichts, was man nur halbherzig erleben sollte, denn damit betrügt man sich um die Tiefe, die ja gerade SM ausmachen kann.
Glücklicherweise traf ich ein halbes Jahr nach meinem Coming-Out meine jetzige Frau und hatte so die Möglichkeit, all das, wovon ich geträumt hatte, auch ausprobieren zu können. Klar schoss ich in den ersten Monaten weit über das Ziel hinaus, denn erste Erfahrungen dienen auch dazu, die eigenen Grenzen zu erweitern und auszuprobieren, und dazu muss man sich manchmal weiter vorwagen, als es möglicherweise gut für einen ist.
Der mit Blut unterschriebene Sklavinnen-Vertrag ist längst irgendwo eingemottet, die strengen Kleiderregeln, an die sich Dana sowieso nie wirklich halten wollte, vergessen. Die klare Rollenverteilung hat sich erledigt, denn inzwischen weiß ich, dass es in mir neben meinem Sadismus auch die Lust auf Passivität und Hingabe gibt (auch wenn diese weniger meiner sexuellen als meiner emotionalen Befriedigung dient) und dass ich nicht immer derjenige sein muss, der inszeniert und macht, während mein Gegenüber die spannenden körperlichen Sensationen erleben darf.
Aber all die ersten Erfahrungen, all das Neue, das ich ausprobieren durfte und bei dem ich in Dana nicht nur ein williges Opfer, sondern mehr noch eine Komplizin und Führerin hatte, wurde erst möglich durch sie als Gegenüber. Sie zeigte mir so manches, was ich alleine vielleicht nie herausbekommen hätte, sie korrigierte mich liebevoll, wenn ich mal wieder den Rohrstock im falschen Winkel auf ihren Hintern herabsausen ließ oder zu schnell aus einer Alltags-Situation eine SM-Session machen wollte.
Und damit bin ich bei einem Punkt angelangt, der leider so oft gerade bei Aktiven kaum Erwähnung findet: Ohne unsere Gegenüber wären wir nie in der Lage gewesen, all das Neue zu erleben, uns auszuprobieren, Fehler zu machen und diese zu korrigieren, es richtig zu machen und das auch zurück gemeldet bekommen.
In diesem Sinne: Leben ist neue Erfahrungen zu machen und die Kette der »ersten Male« nicht abreißen zu lassen.
Matthias

SM und Recht Teil III
Die mediale schöne bunte Welt des BDSM
Die BDSM-Szene ist nicht nur von zwischenmenschlichen Kontakten geprägt, sondern bietet auch eine bunte Vielfalt erotischer Inhalte, seien es Bilder, Texte, Bücher, Geschichten, Homepages privater oder gewerblicher Natur und natürlich auch die so genannten Communities.
Dieser Beitrag zeigt einen Überblick über die Möglichkeiten, das breite Angebot zu nutzen, ohne dabei mit der geltenden Rechtslage in Konflikt zu geraten.
Nutzung pornographischer Medien
Als erwachsener Nutzer ist es grundsätzlich möglich, sich jede Art von erotischem oder pornographischem Inhalt anzusehen. Dies gilt auch für indizierte (1) oder schwer jugendgefährdende Inhalte (2). Eine im BDSM-Bereich relevante Grenze findet sich maßgeblich in § 184 a StGB, welche allerdings lediglich das Verbreiten gewaltpornographischer Schriften (3) unter Strafe stellt. Der reine Besitz ist, anders als z. B. bei Kinderpornographie, nicht strafbar.
Lady Tina und Sklave Engelbert heiraten. Im Rahmen der privaten Hochzeitszeremonie erhält Sklave Engelbert ein Branding. Lady Tina nimmt diese für beide sehr erregende Szene auf Video auf.
Auch die Herstellung solcher Pornographie ist nicht strafbar, soweit sie nicht in der Absicht, sie (später) zu verbreiten, hergestellt wird (4). Sollte jedoch Lady Tina später auf die Idee kommen, das Video z. B. zu Werbezwecken auf ihrer Homepage für ihr Domina-Studio zu zeigen, so wäre dies auch in sog. geschlossenen Benutzergruppen nicht möglich.
Geschlossene Benutzergruppen stellen eine Möglichkeit dar, bestimmte unzulässige Inhalte für Erwachsene zu präsentieren (§ 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV). Hiernach ist ein Zugänglichmachen von (einfach) pornografischen, indizierten und sonstigen offensichtlich schwer jugendgefährdenden Inhalten (5) im Internet zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass die Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Die Anforderungen an solche Altersverifikationssysteme sind sehr hoch, ein Überblick über die akzeptierten Systeme findet sich auf der Homepage der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (www.kjm-online.de).
Die Anforderungen gelten im Übrigen unabhängig davon, ob ein Angebot privater oder gewerblicher Natur ist. Allerdings dürfte der Aufwand für rein private Homepages in dieser Form in der Regel deutlich zu hoch sein. Keinesfalls ausreichend auch für eine private Seite ist der Hinweis, dass sich auf der Seite erotische und/oder pornographische Inhalte befinden und sie erst ab 18 betreten werden darf. Dies stellt einen rechtlich unverbindlichen Warnhinweis dar, der allenfalls bei nur erotischen und nicht entwicklungsgefährdenden Inhalten eine Information für den Nutzer darstellt.
Gewaltpornographie
§ 184a verbietet pornographische Medien, die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben. Davon abzugrenzen ist § 131 StGB, welcher Medien betrifft, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt. Gewaltpornographie setzt also zunächst einmal voraus, dass es sich um Pornographie handelt.
Für den Begriff der (einfachen) Pornographie hat sich dabei die Definition entwickelt, dass es sich um Darstellungen handelt, die unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rücken und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielen. Einen Anhaltspunkt bietet dabei auch die aufdringliche, verzerrende und unrealistische Darstellung geschlechtlicher Vorgänge.
Wegen der damit nach wie vor einhergehenden Unschärfe des Begriffs kann die Einstufung im Einzelfall durchaus schwierig sein.
Gewaltpornographie stellt dabei eine bestimmte, Gewalttätigkeit beinhaltende Form der Pornographie dar, z. B. die Darstellung von Sexualmorden, Notzucht, sexueller Nötigung, Marterung, Abschneiden von Körperteilen, sadistische oder sadomasochistische Handlungen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu im Rahmen einer Revision gegen ein Landgerichtliches Urteil, in welchem dieses eine sadomasochistische (Comic-)Darstellung als nicht unter den Gewaltbegriff fallend angesehen hat, ausgeführt:
»Soweit es insoweit auf die freiwillige Mitwirkung der Frau sowie die im Interesse sexuellen Lustgewinns erfolgende Hinnahme von Schmerzen bei gewissen Sexualpraktiken abstellt, lassen die Urteilsausführungen besorgen, dass die Strafkammer von einem zu engen Gewalttätigkeitsbegriff ausgegangen ist. Denn dieser Vorschrift unterfallen auch Darstellungen solcher Gewalttätigkeiten, die etwa im Rahmen sadomasochistischer Handlungen einvernehmlich erfolgen« (6).
Diese auch in anderen Urteilen zu findende recht weite Auslegung des Gewaltpornographiebegriffs bringt Anbieter sadomasochistischer Pornographie in einen nicht leicht einzuschätzenden Bereich möglichen strafbaren Verhaltens. Allerdings ist dabei festzuhalten, dass viele der gerichtlich getroffenen Aussagen zu gewaltpornographischen Darstellungen, insbesondere Bildern, im Zusammenhang mit dem Auffinden von zur Verbreitung gedachter Kinderpornographie gemacht wurden.
Wie gesagt, der Besitz von Gewaltpornographie ist nicht strafbar, und es darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass mit einem Verbreiten sadomasochistischer Pornographie z. B. auf privaten Homepages auch und gerade Menschen außerhalb der Szene erreicht werden, Menschen also, die sich nicht jahrelang mit den Voraussetzungen einvernehmlicher sadomasochistischer Praktiken auseinandergesetzt haben, die keine Workshops zum Thema »das richtige Schlagwerkzeug an der richtigen Stelle« besucht haben und die sich nicht um Vorgänge wie Aufwärmen, Auffangen und Tagesform kümmern.
Urheberrecht
Unabhängig von einer möglichen Strafbarkeit ist es nicht ohne weiteres möglich, gerade im Internet fremde Bilder oder Texte beliebig zu verwenden. Der hierzu bestehende Regelungsbereich findet sich im Urhebergesetz.
Sklave Engelbert surft im Internet herum. Auf einer privaten Seite findet er schöne erotische Bilder. Da auf den Bildern kein Copyright-Vermerk ist und es sich auch um eine private Seite handelt, lädt er einige Bilder herunter, vergrößert sie und schenkt sie seiner Herrin Lady Tina, damit diese damit ihr Studio verschönern kann.
Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen nach § 1 UrhG den Schutz des Urhebergesetztes, dies gilt gemäß § 72 UrhG auch für Fotografien. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, wohl aber kann der Urheber die ihm ansonsten alleine zustehende Verwertung des Werkes übertragen. Für den Urheberschutz ist ein »Copyright-Vermerk« oder Ähnliches nicht notwendig.
Eine Verwendung des Werkes z.B. zur Verschönerung eines öffentlich zugänglichen Studios bedarf der Gestattung des Urhebers. Ohne eine solche Gestattung ist gemäß § 53 UrhG eine Vervielfältigung nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch zulässig. Dies gilt ebenso auch für Texte, Mails, Buchbeiträge, Geschichten etc. Die Veröffentlichung auch auf einer privaten Homepage stellt dabei keinen Privatgebrauch im Sinne des § 53 UrhG dar.
Eine andere Möglichkeit, fremde Werke für eigene nicht-private Zwecke zu verwenden, ist der Rückgriff auf sog. gemeinfreie Werke. Ein ursprünglich urheberrechtlich geschütztes Werk wird gemäß § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (nicht also nach Erscheinen des Werkes) gemeinfrei, bei Lichtbildern, die keine hinreichende Schöpfungshöhe (also einen gewissen künstlerischen Ausdruck) haben, auch eher. Einer Fotografie ohne künstlerische Bearbeitung oder einer einfachen Reproduktion einer gemeinfreien Vorlage kommt dabei ebenfalls kein eigener Schutz zu.
Recht am eigenen Bild
In diesen Bereich fallen zum einen solche Bilder, die von Personen z. B. auf Partys oder Veranstaltungen gemacht wurden, zum anderen aber auch Modellfotografien. Die maßgeblichen Vorschriften hierzu finden sich im ansonsten aufgehobenen Kunsturheberrechtsgesetz (KUG). Auch wenn das Urheberrecht in diesem Fall dem Fotografen zusteht, so bedarf die Veröffentlichung eines solchen Fotos grundsätzlich der Zustimmung der abgebildeten Person.
Sklavin Corinna lässt sich von ihrem Meis-ter Gerd in erotischer Pose ablichten. Gemeinsam stellen sie die gemachten Fotos auf ihre private Homepage. Als Corinna ihren Herrn und Meister verlässt, verbietet sie ihm, ihre Fotos weiter auf der Homepage stehen zu lassen. Gerd sieht dies nicht ein.
Allein die Einwilligung in die Ablichtung als solche ist für eine Verwertung der Fotos, also auch die Veröffentlichung, nicht ausreichend. Es kommt vielmehr auf den ausdrücklich oder konkludent (also stillschweigend) vereinbarten Zweck an. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, bietet sich zumindest im professionellen Bereich eine ausdrückliche Vereinbarung an. Erfolgt die Abbildung nämlich gegen Entgelt, so gilt die Einwilligung gemäß § 22 KUG im Zweifel als erteilt.
Über den Umfang der Einwilligung lässt sich dann trefflich streiten. Im Fall von Corinna kann die private gemeinsame Homepage als Ausdruck der gemeinsamen Beziehung gesehen werden. Mit Fortfall der Beziehung endet dann auch der Zweck der Homepage. Da Corinna auch kein Geld für die Ablichtung erhalten hat, ist davon auszugehen, dass sie Meister Gerd kein unbeschränktes Verwertungsrecht einräumen wollte.
Auskünfte darüber, in welcher Form Veröffentlichungen von Fotos von Privatpersonen ohne deren Einwilligung möglich sind, finden sich in § 23 KUG (7). Danach wäre eine Veröffentlichung eines Fotos vom CSD durchaus möglich, wenn nicht gerade eine konkrete Person in einer peinlichen Situation dargestellt wird oder sonst ohne Zusammenhang in den Vordergrund gerückt wird.
Pornographie und Kunst
Lady Tina möchte sich, da ihr Domina-Studio nicht die gewünschten Erträge erzielt, in den Bereich der künstlerischen Darstellungen begeben. Zu diesem Zwecke dreht sie mit ihrem Sklaven Engelbert und weiteren Protagonisten einen experimentellen Film, der zahlreiche pornographische Szenen beinhaltet, deren Thema in Wiederholungen in unterschiedlichen Variationen und unterschiedlichen Geschwindigkeiten aufgenommen wird.
Allein durch eine künstlerische Darstellung wird die Möglichkeit eines jugendschützenden Vertriebsverbotes nicht ausgeschlossen. Ein Werk ist also nicht entweder Kunst oder Pornographie. Selbst Gewaltpornographie kann Kunst sein. In solchen Fällen findet vielmehr eine Abwägung zwischen dem Recht der Kunstfreiheit und dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Jugendschutz im Einzelfall statt. Keines dieser Rechte hat dabei Vorrang vor dem anderen. Es ist insofern also nicht zutreffend, dass die Einstufung als Kunst vor einer (jugendschutz)rechtlichen Überprüfung schützt.
Während also im Bereich des individuellen Auslebens sadomasochistischer Praktiken gerade auch in der Rechtsprechung eine Angleichung an die zunehmend liberalen Wertvorstellungen der Gesellschaft festgestellt werden kann, ist dies im Bereich gerade des Angebots im Internet nicht zu beobachten. Wer sich also auf die (auch private) Anbieterseite begibt, sollte sich Art und Umfang seines Angebotes gut überlegen.
Simone Heyers – Rechtsanwältin
(1) Indizierung ist die Aufnahme eines Mediums in die Liste der jugendgefährdenden Medien (»Index«). Die Aufnahme wird durch die Bundes-prüfstelle für jugendgefährdende Medien veranlasst und hat bestimmte Verbreitungsbeschränkungen zur Folge – vgl. § 15 Abs. 1 JuSchG
(2) Medieninhalte, die Kriegsverherrlichung, die Menschenwürde verletzende Darstellungen von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren und Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Inhalt haben oder deren Inhalte aus anderen Gründen offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden. Die schwer jugendgefährdenden Medieninhalte unterliegen den gleichen Vertriebsbeschränkungen wie indizierte Medien, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien bedarf – vgl. § 15 Abs. 2 JuSchG
(3) Den Schriften stehen hier Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen gleich.
(4) BGH 5 StR 156/05 zum alten § 184 StGB
(5) = geeignet, Kinder oder Jugendliche nachhaltig psychisch oder sozialethisch zu destabilisieren, indem sie u.a. den allgemein anerkannten Grundwerten der Gesellschaft oder der Verfassung zuwiderlaufen, insbesondere dann, wenn in Text, Bild oder Ton besonders außergewöhnliche sexuelle Praktiken als normal, besonders lustvoll oder erstrebenswert beschrieben werden, auch wenn sie die Grenze zur Pornografie nicht überschreiten.
(6) BGH 2 StR 365/99 mwN
(7) (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Letter from London - Botschafter des Kink
Die Londoner halten sich in vielen Bereichen durchaus berechtigt für den Nabel der Fetisch-Welt. Einzig beim Thema Kaffee waren die Briten etwas langsam. Längst schon gab’s ein »SittsaM« in Hamburg oder ein »SMart« in Wien, als im Dezember 2003 das »Coffee, Cake and Kink« (CCK) in London eröffnet wurde. Was aber auch nicht weiter wundert, bei einem Volk von deklarierten Tee-Trinkern.
Aber viel haben die SM-Cafés auf dem Festland und CCK ohnedies nicht gemeinsam. Bei oberflächlicher Betrachtung ist CCK, nur zwei Straßen vom bekannten und touristisch überrannten Covent Garden entfernt, ein kleiner heller Laden, der auch Getränke ausschenkt. Jedenfalls sieht’s so aus, wenn man sich nicht die Mühe macht, die Bücher und Bilder und Souvenirs etwas näher zu betrachten: Dann entdeckt man, dass es sich um die diversen Fetisch- und SM-Wälzer aus dem Taschen-Verlag handelt, das neueste Skin Two, dass auf den Kaffee-Tassen Slave oder Master oder Lady draufsteht, ...
Verborgen bleibt einem da noch das Wesen des Mannes hinterm Tresen. Alan Cassidy. Um ihn ein bisschen kennen zu lernen, muss man sich schon zwei oder drei Stunden Zeit nehmen. Denn seine Story erzählt er zwar gern, aber auch ausführlich.
Um sie einem mitzuteilen, führt er den neugierigen Besucher gerne in den Keller. Über Stufen, die keinen Fehltritt verzeihen. Nein, dort unten spannt er einen dann nicht auf die Folter. Dort unten ist nämlich »nur« die Lounge, weiße Mauern, rote Sofas von Ikea, Fotos oder Zeichnungen an der Wand.
Alan: »Da können sich Leute zurückziehen, können Pärchen in der Öffentlichkeit spielen, kann man seinen Kuchen aus einem Napf bekommen. Immer mit dem Thrill und der Spannung, es könnte jemand die Stufen herunterkommen.« Also doch ...
Aber der Reihe nach: Alan, der an diesem Abend ein Kleid und Netzstrümpfe trägt, kommt aus Schottland und war, man glaubt es kaum, bei der Kriegsmarine der Queen. In den frühen 90ern kam er dann nach London, besuchte die ers-ten Clubs, weil er spürte, was in ihm gärte: »Ich wollte wo hin, wo ich ein Kleid tragen konnte. Der Rest hat mich damals noch nicht interessiert. Aber nach dem Coming-Out hatte ich ein Problem: Ich konnte einfach nicht mehr in einen normalen Job zurückgehen.«
Also begann Alan, sich einschlägig zu betätigen: Er rief eine Homepage ins Leben mit dem Namen »What’s yours?«. Was ist dein Kink, deine Neigung? Er begann, einschlägige Bücher auf den diversen Fetisch-Märkten zu verkaufen, schuf einen Stadtplan von London, auf dem die wichtigsten Geschäfte, Clubs, Hersteller eingezeichnet waren. Und irgendwann, völlig spontan, meinte er zu seiner Frau Sonja: »Eigentlich sollten wir einen Laden aufmachen.« Und zu seiner Überraschung sagte sie: »Ja, das sollten wir.«
So wurde »Coffee, Cake and Kink« im Dezember 2003 eröffnet. Eine Mischung aus dem Kopf von Alan: Kunst, Fotografie, Bücher, Kaffee, Kuchen. Alles sorgsam ausgewählt. Von den Künstlern über den Kuchen bis zum Kaffee. Den gibt’s nämlich nicht aus der italienischen Espressomaschine, sondern türkisch: »Das hier ist ein Ort des Fühlens und Spürens und Schmeckens. Man soll die Bohnen schmecken. Das ist ein bisschen mystisch. Darum gibt’s hier keine Espressomaschine.« Eine Haltung, die ihm in den einschlägigen Gazetten Londons einen milden Spott eingebracht hat. Alkohol gibt’s im CCK ebenfalls keinen, dazu fehlt die Lizenz. Wer welchen haben will, muss ihn sich mitnehmen. Auch wenn’s nicht notwendig ist, glaubt Alan: »Kink ist die Droge.«
Und das CCK soll auch ein Ort sein, an dem sich verschiedene Gruppen treffen, vermischen: Heteros, Homos, Transgender-Leute, SMer, Fetischisten. Er lädt alle ein, sich bei ihm zu treffen, Themenabende zu veranstalten. Aber er duldet es nicht, dass eine Gruppe das CCK für sich allein in Beschlag nimmt. Was bis dato tatsächlich ganz gut geklappt hat.
Auch sonst drückt Alan dem CCK ganz stark seinen Stempel auf. Etwa bei den Mitarbeitern: »Sie müssen Botschafter des Kink sein. Es ist sehr, sehr schwer, bei CCK einen Job zu bekommen. Da ist es fast einfacher, Premierminister zu werden.« Da grinst er natürlich, aber das schwer gepiercte und tätowierte Mädel, das serviert, bestätigt die Worte des Chefs.
Apropos Premier: Tony Blair war wohl noch nicht im CCK. Andere Celebrities aber sehr wohl. Namen kann Alan keine nennen. Aber viele kommen aus dem Musikgeschäft. Schräg über der Straße ist auch das Studio eines bekannten Musikers. Der CCK-Chef nicht ohne Stolz: »Die haben mit der Szene nicht unbedingt was zu tun. Aber sie kommen her, um zu relaxen und einfach, weil der Platz so anders ist.«
Uwe
Coffee,
Cake & Kink
61 Endell Street
Covent Garden
London WC2
+44 (0)20 7419 2996
cck@coffeecakeandkink.com
Mo-Do 11-20 Uhr
Fr/Sa 11-23 Uhr
So 11-20 Uhr
www.coffeecakeandkink.co.uk

Eine wahre Begebenheit ...
Das Leben schreibt die besten Geschichten. Ein alter Spruch, der sich aber immer wieder neu bewahrheitet. So geschehen neulich in Hamburg, der ehrwürdigen Hansestadt und Sitz eines wohlbekannten Verlages.
Thorsten »Rastlos« und seine Frau Andrea sind Abonnenten der Schlagzeilen. Und, sie möchten es auch weiterhin bleiben. Umso ärgerlicher, als nach Ablauf eines Jahres die Lieferung ausbleibt und man vergeblich auf die neue Ausgabe wartet. Da eine Einzugsermächtigung erteilt wurde und das Konto gedeckt ist, geht das Ehepaar Rastlos von einem Irrtum in der Buchhaltung aus. Denn, ursprünglich lief das Abonnement auf Andreas Namen, der aber hatte sich nach der Hochzeit ja geändert.
Also macht Thorsten das Nächstliegende, greift er zum Telefon und ruft in Hamburg beim Charon-Verlag an, um nachzufragen, warum es trotz gültiger Lastschrift mit der automatischen Verlängerung seines Abos nicht geklappt hat. Wie in solchen Fällen üblich, wird zunächst nach dem Familiennamen gefragt. »Rastlos« (der Name wurde natürlich von der Redaktion geändert) ist kein häufiger Name, und so findet der Computer auch sofort die betreffende Kundin. Oder doch nicht?
»Das Abo für Ihre Frau wurde doch verlängert.« hieß es da am anderen Ende der Leitung. Erleichterung auf der einen Seite, Verwirrung auf der anderen. »Wir haben die Schlagzeilen aber nicht bekommen«, warf Thorsten ein. Ein gutes Argument dafür, dass irgendetwas schief gelaufen sein musste. Aber was nur? Am Ende stellte sich heraus, dass in der Tat das Abo für Frau Rastlos verlängert worden ist. Nur halt nicht das von Andrea, sondern das von Thorstens Mutter!
Thorsten Rastlos verschlug es die Sprache. Mindestens 30 Sekunden Schweigen waren die Folge davon. Ganz entgegen seiner sonstigen Art war Herr Rastlos erst einmal kurzfristig wortlos. Die eigene Mutter erweist sich als Schlagzeilen-Leserin! Das muss erst einmal verdaut werden. Erst recht, wenn man ihr das niemals zugetraut hätte, nicht im Leben auf diese Idee gekommen wäre. »Mama ist auch eine SMerin« – wer von uns hatte schon die Gelegenheit, dies auch nur gesichert annehmen zu können, geschweige denn mit Fug und Recht zu behaupten?
»Vielleicht wäre vieles anders gekommen, hätte ich dies gewusst. Wir wären sicher anders miteinander umgegangen, hätten uns gegenseitig viel Ärger und Leid ersparen können.«
Das waren Thorstens Gedanken, nachdem sich das Missverständnis mit dem Abonnement aufgeklärt hatte und das Telefonat beendet war. Denn, so lustig und amüsant sich dieses kleine Erlebnis auch liest, so traurig und ernst ist der Hintergrund der Geschichte. Thorsten und seine Mutter haben nämlich seit mehr als einem Jahr kein Wort mehr miteinander gesprochen. Der einstmals gute Kontakt ist komplett abgebrochen, es tobt der Familienkrieg.
Und damit kommen wir zum weniger schönen Teil dieser Story. Es begab sich vor ungefähr drei Jahren, dass Thorsten Rastlos, damals noch mit der Mutter seiner Kinder zusammen, sich ihr gegenüber zu seiner Neigung bekannte. Die anfängliche Hoffnung, sie würde sich seinen Vorstellungen über ein gemeinsames Ausleben von BDSM anschließen können, erfüllte sich jedoch leider nicht. Sylvester 2004 teilte sie Thorsten mit, sie würde sich von ihm trennen und demnächst aus dem gemeinsamen Haus ausziehen.
Auf einem der Bremer Stammtische lernte Thorsten dann seine Andrea kennen. Schon nach relativ kurzer Zeit wurde beiden klar, es ist die große Liebe. Da lag es natürlich nahe, auch das Leben miteinander teilen und zusammen wohnen zu wollen. Also kündigte Andrea ihre Wohnung und zog mitsamt ihren Kindern zu Thorsten ins Haus. Doch, was als wunderbares Happy-End der Abschluss dieser Geschichte hätte werden können, wurde zum Anfang eines Familienstreites.
Obwohl Thorsten derjenige gewesen war, der verlassen worden ist, akzeptierten die Familie seine Entscheidung, sich eine »neue Frau ins Haus zu holen«, nicht. Man unterstellte ihm, er habe quasi nur aus Eigennutz die eine durch die andere Frau ersetzt, nur um jemanden zu haben, der das Haus in Ordnung hält und sich um die Kinder kümmert, wenn sie bei ihm sind. Doch statt der neu gegründeten Gemeinschaft eine Chance zur Aussprache zu gewähren, wurde der Kontakt abgebrochen. Was Thorsten und Andrea, zusätzlich zu ihrer Liebe füreinander, sonst noch miteinander verbindet, wusste aus der Familie niemand. Gleiches gilt wohl auch für die Neigung zu BDSM, also dem Grund, der unter anderem zum Scheitern der Beziehung führte. So kam es dazu, dass Thorstens Familie die Einladung zur Hochzeit ausschlug und Andreas Kinder dort nicht erwünscht sind, obwohl sie sich sehr darüber gefreut hätten, eine zusätzliche Oma zu bekommen.
Wäre alles anders gekommen, hätten Mutter und Sohn einander gegenseitig eingeweiht? Hätte sie mehr Verständnis für die Situation ihres Sohnes sowie für sein Handeln gehabt, wäre sie von seiner Neigung informiert gewesen und von dem Wunsch gewusst, diese auch ausleben zu wollen? Wir wissen es nicht, würden es aber gerne erfahren.
Da sie jedoch Abonnentin der Schlagzeilen ist (vermutlich), wird sie spätestens jetzt und hier lesen, wie sehr man sie als Mutter, Schwiegermutter und Großmutter vermisst. Der Wunsch nach einer Aussprache und nach Versöhnung ist seitens der jungen Familie Rastlos da, sonst hätte es diesen Bericht nämlich gar nicht erst gegeben.
Also nehme ich gerne das Missverständnis um das Schlagzeilen-Abo als gutes Omen und Fügung des Schicksals, um eben hier zu appellieren:
Frau Rastlos Senior, ihr Sohn Thorsten sowie seine Frau Andrea würden sich freuen, wieder von Ihnen zu hören.
Habe ich schon erwähnt, dass ich Geschichten mag, die gut ausgehen? Ich bin fest überzeugt, dass es vor allem für die direkt Beteiligten ein Gewinn wäre, würde auch diese ein gutes Ende nehmen. Und, ich oute mich gerne als hoffnungsfrohe Optimistin.
(ungezähmte – (S)ZN=QUAIDSANGEL)

Medien
James Burke ist der Star des »Exkaliburs«, eines exklusiven Clubs in Tokyo, in dem die bizarren Wünsche wohlhabender Damen erfüllt werden. Er kann seinen Partnerinnen unbeschreibliche Lust verschaffen, aber auch die grauenvollsten Qualen. Eine geheimnisvolle Organisation erfährt von seinen Fähigkeiten und will die dunklen Seiten seines Könnens für sich nutzen, doch Burke will sein Wissen nicht preisgeben. Damit muss er sich auf einen Kampf gegen diese Organisation einlassen, wobei seine Freundinnen und Freunde ihm zur Seite stehen. Fernöstliche Kampfkünste und die Kraft des Qi, kämpferische Amazonen, westliche Verführungsküns-te, ungehemmte Lust und perfideste Schmerzrituale vermischen sich zu einem Rausch der Körper und Sinne. Ein Roman, der weniger Krimi ist, aber dafür umso mehr phantasievolle erotische Szenarios beschreibt. Also echte Urlaubslektüre.
»Tokyo Club«
Ausverkauft - Tokyo Club - Die zwei letzten Exemplare
Passion Publishing
Autor/Interpret: Sachi
Erotischer SM-Roman mit Krimielementen Paperback, 238 Seiten statt 12,95 nur 8,00 € Mängelexemplar für 5,00
Passion Publishing
Autor/Interpret: Sachi
Erotischer SM-Roman mit Krimielementen Paperback, 238 Seiten statt 12,95 nur 8,00 € Mängelexemplar für 5,00
In dem Buch »Das Institut« geht es um ein Erziehungsinstitut der besonderen Art. Als Lucy, die Protagonistin des Romans, dazu verurteilt wird, dort als straffällig gewordene junge Frau wieder auf den rechten Weg geführt zu werden, stellt sie nur zu schnell fest, dass diese Einrichtung nichts mit den üblichen Einrichtungen zu tun hat, denn in diesem Institut geht es eher um die Erfahrung seltsamster erotischer und bizarrer Erlebnisse, die aus den ungehorsamen Delinquenten wohlerzogene Sklavinnen und Dienerinnen machen sollen.
Auch als Urlaubslektüre zu empfehlen.
»Das Institut«
Für die Freunde erotischer Gaumenfreuden, all diejenigen, die bizarre Dinner und aufreizend drapierte Genussmittel lieben, bietet »Food and Skin« die genaue Umsetzung dieser Lüste. Lebendige Haut, Seile und Fesseln, Sushi, Nudeln, Fleisch und mehr zum Anbeißen. Auch wenn ich diese Art zu dinieren nicht wirklich aufregend finde, so bietet dieser Fotoband mir einen erotischen Genuss und ist gleichzeitig so appetitanregend wie das schönste Horsd’oeuvre. Kurze Texte ergänzen die Bilder, zeigen die Verbindung von Fruchtgummi und Latex, von Andreaskreuz und Genuss, von weiblichen Formen und Nudelvariation. Ein echter Augenschmaus.
Der Arun Verlag hat sich schon immer einen Namen gemacht mit informativen Büchern rund um New Age, Bodymodifications, Tattoos und Piercing. Besonders empfehlen möchte ich hier den Band »Alles über Tattoos«, in dem von der Motivauswahl bis hin zur fertigen Tätowierung alles Wichtige zum Thema dargestellt wird. Neben kurzen Abrissen zur Geschichte, den verschiedenen Themenkomplexen moderner Tattoos und den Berichten von Tätowierten über ihre Motive hilft das Buch auch mit Tipps zur Auswahl des geeigneten Studios. Für all die, die sich mit dem Gedanken an ein Tattoo tragen, der richtige Einstieg.
Sehr viel spezieller sind die Bücher zur Geschichte und den Möglichkeiten sowohl des japanischen als auch des Tribal Tattoos. Beide Bücher beschränken sich nicht auf die Abbildung aktueller Tattoos, sondern gehen auf die Entwicklung der speziellen Tätowierungen ein. Als Ergänzung oder auch einfach nur als informativer Text und Bildband sind beide Bücher empfehlenswert, besonders für denjenigen, der darüber nachdenkt, mehr als nur ein Arschgeweih machen zu lassen, oder der mehr wissen will über Technik und Motive japanischer Tattoos.
Ein ganz besonderer Leckerbissen kommt auch aus dem Hause Arun: Bisher gab es ja wenig auf Deutsch von dem großen Vorläufer der Modern-Primitives-Bewegung, dem Amerikaner Fakir Musafar. Der Bild- und Text-Band »Spirit and Flesh« gibt eine Einführung über das Leben des großen Künstlers und Selbsterfahrungs-Experten, der schon in den 60er Jahren mit all dem experimentierte, was wir heute an SM-Techniken oder Bodymodifications kennen. Meist probierte Fakir die Möglichkeiten an sich selbst aus, so gibt es in diesem Buch eine ganze Menge Selbstporträts, am bekanntesten wohl jenes, welches ihn an Haken in der Brust aufgehängt bei einer Sonnentanz-Zeremonie zeigt. Kurze Erläuterungen zu Stichworten wie Suspension, Sensorische Deprivation, Brustlöcher, Atemkontrolle oder Branding runden das Buch ab. Sicherlich das beste Buch zu den Verbindungen zwischen SM und extremen Körpererfahrungen.
»Spirit & Flesh«
Matthias
Die Heidelberger Comic-Zeichnerin Ans de Bruin ist gerade dabei, zu einer der Kultfiguren der SM-Szene zu werden. Und das mit Recht! Mit großem Können und viel Humor zeichnet und karikiert sie uns Sadomasochisten im Allgemeinen und sich selber im Besonderen. Auch ihr erstes eigenes Comic-Heft ist durchweg gelungen und lesenswert. Die verschiedenen Geschichten und Geschichtchen handeln von unserem Alltag, unseren Phantasiewelten und Problemen. Manchmal erkennt man sich selbst wieder, wenn beispielsweise eine schöne SM-Session aufgrund von Pannen in einem Beziehungsstreit zu enden droht. Und fast immer muss man lachen, etwa wenn ein Vanilla-Mann eine SM-Frau anflirtet und einen Korb bekommt, weil er auf die Frage, ob er auch Frauen schlage, mit einem entsetzten »Nein!« reagiert. – Was Ralf König für die Schwulen ist, scheint Ans für die SMer zu werden. Ein Muss für jeden SMer mit Comic-Fetisch und Comic-Liebhaber mit SM-Neigung. Als Appetitanreger empfehlen wir das Kunstspecial der letzten Schlagzeilen oder ihre Comic-Seite www.ans.bdsm-comics.de
»Spieltrieb«
Schon seit einiger Zeit haben wir das schmale Büchlein »Devot« bei uns im Programm. Lüsterne Geschichten und tiefgründigen Gedichte. Nun sind zwei ihrer längeren Geschichten als Hörbuch erschienen.
In »Läuterung in der Abtei Saint Hidden« hat ein Mädchen in einem nicht wirklich keuschen Kloster des 17. Jahrhunderts das Problem, dass die Züchtigungen durch die Mönche für sie eigentlich gar keine Strafe sind, weil diese sie sexuell viel zu sehr erregen.
In der zweiten Geschichte »Jasmin und der Marquis Obscur« wird Jasmin von ihrem Herrn zu einem einsam gelegenen Jagdhaus geschickt. Dort wartet der Marquis Obscur auf sie, der sie nach allen Regeln des Spankings behandeln darf.
Angenehm ist, dass Cosette nicht lang drum herum schreibt, sondern zügig zur Sache kommt. Manchmal fast ein bisschen zu zügig. Hier und da wäre etwas mehr schmückendes Beiwerk gar nicht schlecht. Dafür beschreibt sie sowohl verbale Erniedrigungen als auch körperliche Züchtigungen und die Innenwelt der Frauen einfühlsam und authentisch.
Die erotische, angenehme Stimme der Sprecherin Nadja Perl tröpfelt sanft in die Ohren. Das Hörbuch ist ein netter Vorgeschmack zum Buch, denn die weiteren Geschichten des Buches und auch die Gedichte sind sehr lesenswert.
Rausgenommen - Devot - Hörbuch
Autor/Interpret: Autorin: Cosette, Stimme: Nadja Pohl
Nach dem Erfolg des gleichnamigen Romans gibt es jetzt "Devot" als Hörbuch Hör-CD, 87 min
Autor/Interpret: Autorin: Cosette, Stimme: Nadja Pohl
Nach dem Erfolg des gleichnamigen Romans gibt es jetzt "Devot" als Hörbuch Hör-CD, 87 min
Manches ist dann doch überraschend. Der Erfolg der DVD »Die Geschichte der O« in den letzten zwei Monaten hat uns umgehauen. Aber nun sind wir gewappnet und haben die DVD in ausreichender Stückzahl auf Lager.
Als ich hörte, dass es eine »Geschichte der O« – 2. Teil gäbe, war ich ziemlich neugierig. Dann kam aber zuerst die große Enttäuschung. Dieser Film hat mit dem Original nur insofern etwas zu tun, als dass er es in Szenen zitiert. Die Story: Auf Anweisung von Sir Stephen soll die »O« Pembroke, einen amerikanischen Geschäftsmann, dem es sehr auf sein »Heile Familie«-Image ankommt, zu Fall bringen. Sie verpasst dem Sohn das schwule Coming-Out, die Ehefrau Pembrokes befreit sich sexuell mit dem Chauffeur, und die Tochter wird von einer illustren Runde à la Roissy entjungfert und zur lüsternen, gehorsamen Sklavin erzogen. Und das Ganze findet in wenigen Tagen im schwülstigen Ambiente des spanischen Landsitzes von »O« statt. Den Abschluss bildet eine für Pembroke veranstaltete Party, auf der er die Exzesse seiner Frau und seines Sohnes vorgeführt bekommt, was aber nicht reicht, um ihn zu demütigen. Da er nur Augen für »O« hat und sie unbedingt besitzen will, hat sie leichtes Spiel, ihn einzuwickeln, und gaukelt ihm etwas sehr Böses, das ich hier nicht verraten will, vor. Genau diese Perfidie ist es, die den Film dann trotz aller Banalität und Schwächen doch sehenswert macht. Und auch einige kleine Ideen in der Party-Ausstattung regen meine Phantasie kräftig an. Aber bitte auf keinen Fall mit dem Original vergleichen!
»Geschichte
Rausgenommen - Geschichte der O - Teil 2
Zwar nicht mit dem Original zu vergleichen, aber dennoch sehenswert DVD, Gesamtlänge 102 Minuten, Frankreich, Panama, Spanien - 1984, Deutsch, Französisch und Englisch Nur persönlich abzuholen oder über Postidentverfahren (plus 7,50€) zu ordern!
Zwar nicht mit dem Original zu vergleichen, aber dennoch sehenswert DVD, Gesamtlänge 102 Minuten, Frankreich, Panama, Spanien - 1984, Deutsch, Französisch und Englisch Nur persönlich abzuholen oder über Postidentverfahren (plus 7,50€) zu ordern!
Einen Vergleich braucht die aufwendige Verfilmung des Regisseurs Eric Rochat nicht zu scheuen. Der 1992 in Brasilien als TV-Serie gedrehte Fünfteiler erzählt in fast acht Stunden(!) Spieldauer akribisch werkgetreu die »Die Geschichte der O« noch einmal. Es erscheint mir, als würde mir das Buch vollständig vorgelesen. Diese Langsamkeit, keine schnellen Schnitte, ruhige Kameraführung, machen den Film zum Genuss.
Sehr schön verfilmt wurden die Gedanken der »O« zu ihrer Lage, ihren Gefühlen. Dann sieht man hin und wieder die Autorin an ihrem Schreibtisch sitzen und die Liebesbriefe an ihren Geliebten – und somit das spätere Buch – schreiben.
Für diejenigen, die den genauen Plot der Geschichte noch nicht kennen – sehr oft die Jüngeren unter uns – habe ich hier einmal die Kurzbeschreibungen der fünf Filme aufgelistet:
Episode 1: »Die Rituale auf Roissy«
»O« willigt ein, mit ihrem Geliebten René zu einem ihr unbekannten Schloss zu fahren. Dort wird sie in reizvolle Kleidung gelegt, gefesselt, bekommt die Augen verbunden und wird ausgepeitscht. Danach wird sie mit den strengen Regeln in Roissy bekannt gemacht. Der Gedanke an René lässt sie das alles ertragen. »O« verliert in den folgenden Tagen genüsslich den Bezug zur Außenwelt.
Episode 2: »Die Rückkehr aus Roissy«
»O« wird von René fünf Tage und Nächte allein auf Roissy gelassen, damit die anderen Männer sich freier fühlen können, mit »O« zu tun, was sie wollen. Als er zurückkommt, erhält sie zum Beweis dafür, dass sie zu ihm gehört, einen eisernen Ring. René stellt »O« seinem Halbbruder, Sir Stephen, vor, für den sie auf Roissy vorbereitet wurde. Ihr ist schrecklich zumute, als sie merkt, wie sehr sie diesen Mann begehrt, obwohl sie doch René liebt.
Episode 3: »Werben um Jacqueline«
»O« begreift, dass René sie Sir Stephen geschenkt hat. Die Monate vergehen, und sie lernt Sir Stephens Neigungen zu Ritualen kennen. René und Sir Stephen verlangen von »O«, dass sie sich bemüht, Jacqueline in ihren Zirkel einzubinden. Jacqueline zieht zu »O« und erliegt ihren Reizen. Sir Stephen stellt »O« einer gewissen Anne Marie vor, die sie darauf vorbereiten soll, für immer gezeichnet zu sein.
Episode 4: »Die lustvollen Sklavinnen von Samois«
»O« wird in die Hände von Anne Marie gegeben. Auf deren Landsitz Samois wird sie in ausschließlich weiblicher Gesellschaft einer Prozedur unterzogen, die das Gefühl des Frauseins intensivieren soll. Am Ende ihres Aufenthaltes bekommt »O« die Initialen von Sir Stephen eingebrannt. Als O zurückkehrt, stellt sie fest, dass auch René daran arbeitet, Jacqueline in die Arme von Sir Stephen zu treiben. Sir Stephen macht »O« mit Eric bekannt, der sich hoffnungslos in sie verliebt und sie »befreien« will.
Episode 5: »Die Offenbarung«
Jaqueline ist sehr irritiert, als sie die Male von Sir Stephen an »O« entdeckt. Die Spannungen steigern sich, als Jacqueline mit ihrer kleinen Schwester Nathalie zu Sir Stephens Landsitz reist. Nathalie vergeht vor Lust und Neugierde. Sie hat sich in »O« verliebt. Doch die skurrilen Rituale von Sir Stephen und »O« verwirren Nathalie. Jacqueline erträgt dies nicht mehr und reist erbost mit ihrer Schwester wieder ab.
Das Ambiente von Roissy ist sehr süd-amerikanisch angehaucht, die Ausstattung nicht so großzügig und elegant, und auch die Kleider der dienenden Frauen haben nicht die Erotik des Originals. Aber die Zeit, die sich der Regisseur Eric Rochat nimmt, die Geschichte in allen Einzelheiten zu entwickeln, macht das wett. Rochat hat übrigens den Originalfilm produziert, und bei Teil 2 und dem Fünfteiler hat er außerdem das Drehbuch geschrieben und Regie geführt. Er muss ein wahrer Fan dieser Geschichte sein.
Und die Männer! Wow! Südamerikanische Machos mit Glutaugen.
Auf jeder DVD findet man dasselbe Bonusmaterial (in Deutsch): der Trailer, ein Interview mit dem Regisseur und den Titelsong der Serie. Außerdem Texttafeln mit Stab und Besetzung, über Sadomasochismus und Bondage sowie Informationen über die Romanvorlage, die Autorin Pauline Réage, den Erfolg des Buches und dessen Verbot.
Die edle Metallbox mit den 5 DVDs ist für echte »O«-Fans ein Muss. Es liegt auch ein Paar ganz brauchbarer Handschellen bei.
"Geschichte
Vor zehn Jahren gehörte die Berliner Formation Seelenkrank zu den ersten in einer aufblühenden SM-und Fetisch-Musikszene. Ihre CDs »Engelsschrei« und »Silent Pleasures« sind eine Mischung aus tanzbarem Electro, Trance und Indus-trial und düsteren Dark Wave-Klängen. Die deutschen und englischen Texte handeln von Fetisch, Todeslust und SM-Phantasien und beschreiben Sklaven, Masochisten, Vampire, Fußfetischisten und schwarze Göttinnen. Bei ihren wenigen Live-Auftritten wurden die Songs atmosphärisch mit Feuer, Blut und SM-Performances umgesetzt.
Aufgrund von Problemen mit der Plattenfirma gab Christ Pohl sein Projekt Seelenkrank auf und machte 1998 mit Blutengel weiter. Ab nun werden die Texte romantischer, sind nicht mehr SM-lastig, tendieren mehr in die Vampir-Ecke und das kann – zumindest ich – auch erotisieren.
Nach nunmehr über sieben Jahren wurde der Rechtsstreit um Seelenkrank endlich zu Gunsten von Chris entschieden, und beide Alben sind kürzlich digital remastered und in aufwändigem neuen Design frisch erschienen. Wie »La Salle Blanche« von Carlos Peron gehören sie als Kult-Klassiker ins CD-Regal.
Die Sampler aus der Reihe »Extreme Traumfänger« erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Aus diesem Grund haben wir die beiden neuesten mit ins Programm aufgenommen. Labelchef Martin Sprissler stellt mit den abwechslungsreichen Zusammenstellungen wieder einmal seine langjährige Erfahrung als DJ unter Beweis, und als Macher des Gothic Magazins ist er ebenso eine Marke wie die musikalische Konsequenz dieser Reihe.
Bei der Vol. 4 sind 6 der 17 Titel bislang unveröffentlicht, rar oder exklusiv. Mit dabei sind z. B. Angelzoom, die Stimme von X-Perience, zusammen mit Mila Mar, außerdem Nik Page in einem Duett mit Witt (in der Piano-Version). Und weiter: Nuuk, Illuminate und Mona Mur. Erstmals zu hören sind Lament mit »Away« und Lunastoy »River Of No Return«.
Auch Vol. 5 des Gothic-Balladen-Samplers ist abwechslungsreich, mit vielen neuen Titeln. Kirlian Camera steuerten ihren aktuellen Superhit »K-Pax« bei, und von Lemuria, dem neuen Projekt von Nik Page, gibt′s die Depeche-Mode-Coverversion »Shake The Disease« zu hören – mit klassischer Instrumentierung und faszinierendem Frauengesang. Ein musikalischer Leckerbissen mit über 78 Minuten Spielzeit.
Diesmal nur als Einzel-CD ist »Faries, Elves & Angels Vol. 3« erschienen. Wieder bezaubern himmlische Stimmen von Nightwish bis Wolfenmond mit 15 Stücken und 78 min. Spielzeit die Ohren mit ihren Klängen.
Geli

Jeanette Seidelmeyer
Vita
Name: Jeanette Seidelmeyer
Beruf: Mediengestalterin in Monschau/Eifel
Telefon: 0151-18432277
www.eroticartproject.de
mail@digital-art-work.de
Geburtsdatum: 28. Dezember 1955
Geburtsort: Harff, Kreis Bergheim
Nationalität: deutsch
Erste Kamera: 1978
Neunmonatiger Aufenthalt in Kanada: Reisefotos von Kanada, USA und Mexico sowie erste Versuche der erotischen Fotografie
Fotografische Entwicklung: 1981-2005
Nach der Rückkehr aus Kanada, damals noch mit einer üppigen Kleinbildausrüstung unterwegs, entwickelte sich relativ schnell eine Vorliebe für erotische Bildmotive. Eher zufällig begegnete ich Werbeleuten und wurde als professionelle Fotografin in eine Werbeagentur abgeworben.
Damit erfolgte gleich der technische Umstieg auf die diversen Mittelformatkameras und einer großen Studioblitzanlage. Die Agenturtätigkeit schärfte das Auge für werbliche Sichtweisen, positive Ausstrahlung und die enorme Wirkung, die gut gesetztes Licht ausmacht. Allerdings blieb es primär bei Consumer Products und Image-Werbung für Hotelketten.
Die erotische Entwicklung der Fotografie setzte sich hingegen mehr auf privaten Schauplätzen fort, so entwickelten sich Leidenschaften und neue Sichtweisen.
Es wurde mir ein Anliegen, die feine Sprache guter Buch-Autoren in Fotografien umzusetzen, um damit Phantasien, Wünschen und Leidenschaften eine visuelle Sprache zu schenken.
Dem künstlerischen Akt vermochte ich nicht viel abzugewinnen, er schien mir zu statisch und mitunter leblos.
Meine Bildsujets sollten das wahre Leben reflektieren, nah an der Realität sein, aber dennoch aufrütteln
mit einem Schuss Lust und Dekadenz.
Redaktionelles:
Vorweg 3
Briefe 4
Kunst: Jeanette Seidelmeyer 16
Nachrichten: Letter from London/BDSM- und Fetischradio 20
Gedicht: Haustier 23
Sicherheitsbrevier: SM & Recht Teil 3 24
Interview: Rüdiger Happ 27
Auge des Sturms: Dolche, Pannen und Lokale 31
Schwerpunktthema: Das erste Mal! Teil I 34
Centerfold 40
Foto-Workshop: Teil 4 52
Medien: 58
Forum: Wahre Begebenheit 68
Bericht: »O« Paris! 70
Mit spitzer Feder: Einfach geil 74
Nachwort 78
Geschichten
Die Entführung Teil 5 8
Das kann so nicht weitergehen 12
Dämonia 32
Brot 48
Dunkles Land 56
Forniphilie 62
Vision eines Lächelns 66
Brand New Toy 72
Lieber Hiebe 76
Vorweg 3
Briefe 4
Kunst: Jeanette Seidelmeyer 16
Nachrichten: Letter from London/BDSM- und Fetischradio 20
Gedicht: Haustier 23
Sicherheitsbrevier: SM & Recht Teil 3 24
Interview: Rüdiger Happ 27
Auge des Sturms: Dolche, Pannen und Lokale 31
Schwerpunktthema: Das erste Mal! Teil I 34
Centerfold 40
Foto-Workshop: Teil 4 52
Medien: 58
Forum: Wahre Begebenheit 68
Bericht: »O« Paris! 70
Mit spitzer Feder: Einfach geil 74
Nachwort 78
Geschichten
Die Entführung Teil 5 8
Das kann so nicht weitergehen 12
Dämonia 32
Brot 48
Dunkles Land 56
Forniphilie 62
Vision eines Lächelns 66
Brand New Toy 72
Lieber Hiebe 76
Klicken Sie auf eines der Icons um den Text zu lesen. Um den Text wieder zu verbergen, klicken Sie erneut auf das Icon.





